Neuantrag
Die Neu-Beantragung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist erfolgen.
Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde oder beim Bürgeramt gestellt; zum Termin halten Sie bereit:
- Personalausweis oder Pass
- Passbild 45 x 35 mm
- Sehtest-Bescheinigung vom Optiker, wenn es um den PKW- oder Motorradführerschein geht - sonst Augenarzt.
- EC- bzw. Girocard für Antragsgebühr
- das Führungszeugnis wird zusammen mit der Antragsstellung beantragt
- evtl. ist ein kleiner Erste-Hilfe-Kurs für PKW und/ oder Motorrad erforderlich
- Kopie des Strafbefehls oder Gerichtsurteils kann hilfreich sein
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt in Berlin 2 Monate, in den Landkreisen in Brandenburg 1 Monat (Stand Januar 2022)
Wenn Sie dann der Führerscheinbehörde mitteilen, welche Fahreignungs-Begutachtungsstelle Sie gewählt haben,
planen Sie 4 - 6 Wochen bis zur MPU ein.