Abstinenznachweis für Drogen

Wenn Sie im Straßenverkehr aufgefallen sind und die Behörde hat für die Zukunft Bedenken an Ihrer Fahreignung, dann wird eine MPU angeordnet.

Die Begutachtungsstelle erwartet neben der Aufarbeitung ihrer Fehler in der Vergangen-heit - möglichst mit Hilfe eines Verkehrspsychologen - , den Nachweis der Drogenfreiheit, in der Regel über ein Jahr.

Die Abstinenznachweise müssen den CTU-Kriterien genügen (Chemisch-Toxikologischen Untersuchungen). Hier gibt es spezielle zertifizierte Labore.

Ob im Einzelfall 12 oder 6 Monate Drogenfreiheit nachgewiesen werden müssen, hängt von ihrem Drogenkonsum (Cannabis) in der Vergangenheit ab - wie viel Monate, wie viel Jahre, wie oft in der Woche etc. Auch hier sollten Sie einen Verkehrspsychologen im Vorfeld der MPU konsultieren. Bei harten Drogen sind immer 12 Monate Drogenfreiheit nachzuweisen.

Bei Drogenabhängigkeit und einem stationären Aufenthalt sind grundsätzlich 12 Monate zu fordern. Frühester MPU-Termin nach einer ambulanten Therapie: 6 Monate nach Therapieabschluss.

Nachweise über die Drogenfreiheit sind mittels Haaranalyse möglich oder über ein Urin-screening. Mit 6-7 cm langem Kopfhaar können 12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden. Bei einem 1-jährigem Drogenkontrollprogramm werden Sie 6 x unvorhergesehen zur Urinabgabe unter Aufsicht eingeladen, ….besser vorgeladen. Bei einem 6-Monats-programm werden Sie 4 x vorgeladen.