Sperrfristverkürzung

 

Der Sinn der Sperrfrist ist, dass Sie sich in dieser Zeit mit Ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr auseinandersetzen und dieses Fehlverhalten aufarbeiten.

Sie sollen also aktiv werden, nicht etwas absitzen!

Bei diesem Vorhaben unterstützen Sie Verkehrspsychologen. Bei der mind. 4 - 6-stündigen Aufarbeitung, in Einzelgesprächen, nebst Hausaufgaben, erhalten Sie anschließend eine Bescheinigung, die dem Gericht vorzulegen ist.

Ca. 70 % aller Richter honorieren Ihre Bemühungen und reduzieren dann die Sperrfrist um 1, 2 oder 3 Monate, mit der Begründung:

…“dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist. …..“

Honorar:

  • 4 Std. + Bescheinigung = EUR 450.-
  • 5 Std. + Bescheinigung = EUR 550.-
  • 6 Std. + Bescheinigung = EUR 650.-