Neuantrag

Die Neu-Beantragung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist erfolgen.

Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde oder beim Bürgeramt gestellt; zum Termin halten Sie bereit:

  • Personalausweis oder Pass
  • Passbild 45 x 35 mm
  • Sehtest-Bescheinigung vom Optiker, wenn es um den PKW- oder Motorradführerschein geht - sonst Augenarzt.
  • EC- bzw. Girocard für Antragsgebühr
  • das Führungszeugnis wird zusammen mit der Antragsstellung beantragt
  • evtl. ist ein kleiner Erste-Hilfe-Kurs für PKW und/ oder Motorrad erforderlich
  • Kopie des Strafbefehls oder Gerichtsurteils kann hilfreich sein

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt in Berlin 3 Monate, in den Landkreisen in Brandenburg 1 Monat (Stand Januar 2024)

Wenn Sie dann der Führerscheinbehörde mitteilen, welche Fahreignungs-Begutachtungsstelle Sie gewählt haben,
planen Sie 4 - 6 Wochen bis zur MPU ein.