Abstinenznachweis für Alkohol

Bei grober Auffälligkeit im Straßenverkehr > 1,1 Promille mit dem Auto oder dem Fahrrad > 1,6 Promille wird eine MPU fällig. Ob dort von Ihnen ein Abstinenznachweis gefordert wird, ist wieder von dem Einzelfall abhängig. Hier spielen ihre früheren Trinkgewohnheiten eine große Rolle.

Bei Alkoholabhängigkeit ist in jedem Fall eine 1-jährige Abstinenz nachzuweisen!

Wenn Sie nicht alkoholabhängig sind, ist in der Regel auch keine Abstinenz erforderlich. Bei Wiederholungstätern kann eine Abstinenz erforderlich sein.

Abstinenzbelege müssen den CTU-Kriterien (Chemisch-Toxokologischen Untersuchungen) genügen, hier gibt es spezialisierte Labore. Auf der „sicheren Seite“ sind sie immer, wenn eine MPU-Stelle die Untersuchung durchführt.

Der Abstinenznachweis kann mittels Haar oder Urin erfolgen.

Ethylglucuronid (Etg) ist ein direktes Abbauprodukt von Alkohol, das nach dem Alkoholkonsum im Urin oder im Haar nachweisbar ist. Da Ethylglucuronid wasserlöslich ist, ergo aus dem Haar ausgewaschen wird, kann nur jeweils ein Nachweis von 3 Monaten erbracht werden, entspricht 3 cm Kopfhaar ab der Kopfhaut.

Bei Urinkontrollen werden sie in einem halben Jahr 4 x unvorhergesehen vorgeladen, wo sie unter Aufsicht (Sichtkontrolle) Urin abgeben; bei 1-jähriger Kontrolle erfolgen 6 Aufforderungen.